AGB
K&K Prüfservice GmbH
1. ALLGEMEINES
1.1 Die K&K Prüfservice GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Dortmund, das auf die Überprüfung von elektrischen Geräten und Anlagen spezialisiert ist.
1.2 Die nachfolgenden AGB gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die die K&K Prüfservice GmbH an Auftraggeber bzw. Kunden leistet sowie für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Abweichende, widersprechende oder ergänzende AGB des Kunden/Lieferanten werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.4 Zusagen oder sonstige Erklärungen von Mitarbeitern der K&K Prüfservice GmbH sind nur dann bindend, wenn sie von der K&K Prüfservice GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.5 Die K&K Prüfservice GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.
1.6 Von der K&K Prüfservice bereitgestellte technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der K&K Prüfservice GmbH
1.7 Bei nicht genannten oder aufgeführten Regelungen in den AGB gelten automatisch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Für Montagearbeiten gelten die Allgemeinen Montagebedingungen.
1.8 Nachträgliche Vertragsänderungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen von beiden Vertragsteilen der Schriftform.
1.9 Die Nennung von gesetzlichen Vorschriften hat nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne Nennung dieser gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. KOSTENVORANSCHLÄGE UND ANGEBOTE
2.1 Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend. Sie werden nur schriftlich erteilt und verstehen sich stets unter Zugrundelegung der AGB der K&K Prüfservice GmbH, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird.
2.2 Kostenvoranschläge und Angebote für die Prüfung von elektrischen Geräten und Anlagen sind in der Regel unentgeltlich; in anderen Fällen können Gebühren erhoben werden. Ein bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben.
2.3 An Angebote für die Prüfung von elektrischen Geräten und Anlagen hält sich die K&K Prüfservice GmbH 30 Tage gebunden.
3. VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Die Bestellung der Dienstleistungen durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und gilt als verbindliches Vertragsangebot.
3.2 Die K&K Prüfservice GmbH ist berechtigt, eine Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Eingang durch Auftragsbestätigung anzunehmen.
4. LEISTUNGSAUSFÜHRUNG
4.1 Der Umfang der Leistungen der K&K Prüfservice GmbH wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt.
4.2 Die K&K Prüfservice GmbH setzt voraus, dass alle Arbeiten zügig, ohne Unterbrechung und während der von der K&K Prüfservice GmbH üblichen Arbeitszeit – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – durchgeführt werden können. Wartezeiten, die nicht von K&K Prüfservice GmbH verursacht werden sowie Mehraufwand aufgrund von Erschwernissen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, werden zusätzlich zu den gültigen Listenpreisen berechnet.
4.3 Erforderliche Genehmigungen/Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder Energieversorgungsunternehmungen sowie vorgeschriebene Meldungen bei den Behörden, hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Die sich daraus ergebenden Verzögerungen sind nicht von der K&K Prüfservice GmbH zu vertreten.
4.4 Die von der K&K Prüfservice angenommenen Aufträge werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften übernimmt die K&K Prüfservice GmbH keine Verantwortung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.5 Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zumutbare Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, behält die K&K Prüfservice GmbH es sich vor, diese im Zuge der Leistungsausführung vorzunehmen. Übersteigen die Änderungen das Maß der Zumutbarkeit, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr zugemutet werden kann. Die K&K Prüfservice GmbH kann dann gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung verlangen.
4.6 Der Versand von Waren, Gütern und dergleichen erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Kosten und Gefahren des Kunden.
5. PREISE
5.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die im Angebot/Kostenvoranschlag festgelegten Preise. Bei Massenabweichungen von (+ -) 15% behält die K&K Prüfservice GmbH sich vor, den jeweiligen Einheitspreis entsprechend anzupassen.
5.2 Sofern es bei Kleinaufträgen von unter 70 Geräten/Messungen pro Tag ohne das Verschulden der K&K Prüfservice GmbH zu einer geringeren Stückzahl kommt, behält die K&K Prüfservice GmbH es sich vor, die Arbeiten nach Zeit und Aufwand zu berechnen. Diese Abrechnungsart bedarf keiner zusätzlichen Freigabe, Genehmigung oder eines unterschriebenen Nachweiszettels des Auftraggebers.
6. LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE
6.1 Die Ausführungszeit für die Überprüfung von elektrischen Geräten und Anlagen beträgt voraussichtlich 4-6 Wochen ab kommerziell und technisch geklärter Bestellung. Genaue Termine vereinbart die K&K Prüfservice GmbH schriftlich oder telefonisch mit dem Kunden.
6.2 Wird die Leistungsausführung ohne Verschulden der K&K Prüfservice GmbH verzögert, schiebt dies vereinbarte Leistungsfristen entsprechend hinaus. Hieraus entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
6.3 Eventuell anfallende Wartezeiten und Regiearbeiten, die nicht in den Verantwortungsbereich der K&K Prüfservice GmbH fallen, werden mit den im Angebot/Kostenvoranschlag angegebenen Stundensätzen berechnet.
6.4 Nur im Falle eines von der K&K Prüfservice GmbH verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Kunden frei, vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten; darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND -VERZUG
7.1 Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht zwingend, dass die K&K Prüfservice GmbH damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat, da die K&K Prüfservice GmbH auch berechtigt ist, Teilrechnungen zu erstellen. Diese müssen nicht als solche bezeichnet werden.
7.2 Rechnungen sind bei Erhalt fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die K&K Prüfservice GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Auf § 286 BGB und § 353 HGB wird hingewiesen. Alle zum Zwecke einer entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten im Falle von Zahlungsverzug, insbesondere auch Mahn-, Inkasso- und Gerichtsspesen eines von der K&K Prüfservice GmbH bestellten Anwalts, gehen im vollen Umfang zu Lasten des Kunden.
7.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die K&K Prüfservice GmbH berechtigt, den gesamten Preis sowie sämtliche weitere Forderungen des Kunden – auch aus anderen Forderungen – sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die K&K Prüfservice GmbH – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte –berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geräte und dergleichen zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
7.4 Beanstandungen der Rechnungen von der K&K Prüfservice GmbH sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an die K&K Prüfservice GmbH mitzuteilen.
7.5 Werden der K&K Prüfservice GmbH nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit des Kunden oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt, ist die K&K Prüfservice GmbH berechtigt, auch vor Leistungsausführung vom Kunden Sicherstellung für die Bezahlung des gesamten Preises zu verlangen.
7.6 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle eines Zahlungsverzuges die Daten des Rechtsgeschäfts an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden dürfen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Alle gelieferten und montierten Anlagen, Waren, Geräte und dergleichen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der K&K Prüfservice GmbH.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Nur die unter Punkt 4.1 schriftlich in Auftrag gegebenen Leistungen sind von der Gewährleistung umfasst. Für die Ordnungsmäßigkeit und Funktion der betreffenden Gesamtanlage, zu der die geprüften/begutachteten Geräte gehören, wird keine Gewähr übernommen. Die K&K Prüfservice GmbH übernimmt keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, es sei denn diese Fragen sind ausdrücklich Gegenstand des Auftrages. Die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers werden dabei weder eingeschränkt noch übernommen.
9.2 Die Gewährleistungspflicht von der K&K Prüfservice GmbH ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.
9.3 Ansprüche auf Nacherfüllung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages, die nicht der Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs und für unter § 651 BGB fallende Verbraucherverträge. Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 635 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.
10. HAFTUNG
10.1 Die K&K Prüfservice GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die K&K Prüfservice GmbH diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die K&K Prüfservice GmbH nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.2 Verletzt die K&K Prüfservice GmbH eine wesentliche Vertragspflicht gemäß Punkt 10.1, so wird die Ersatzpflicht der Höhe nach je Schadenfall begrenzt; bei von der K&K Prüfservice GmbH verschuldeten Personen- und Sachschäden auf einen Betrag von 5.000.000,00 €; bei Vermögensschäden auf einen Betrag von 100.000,00 € je Schadenereignis.
10.3 Für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Verlust von Informationen und Daten übernimmt die K&K Prüfservice GmbH keine Haftung.
10.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistiger Täuschung oder der Übernahme einer Garantie.
10.5 Der Kunde hat Schäden, für die die K&K Prüfservice GmbH haften soll, unverzüglich mitzuteilen.
10.6 Schadensersatzansprüche verjähren – außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallenden Verbraucherverträge, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen – nach einem Jahr ab Gefahrübergang.
10.7 Weitergehende Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
11. HAFTUNG BEI ARBEITNEHMERVERLEIH
11.1 Bei Arbeitnehmerverleih kann die K&K Prüfservice GmbH nur für die Auswahl einstehen, dass die Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz grundsätzlich geeignet sind und Ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen erbringen können. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Reklamationen über die Eignung eines Mitarbeiters sind am Tage der Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach der Entstehung des die Reklamation begründeten Umstandes, bei der K&K Prüfservice GmbH geltend zu machen. Verspätete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche. Bei rechtzeitig begründeter Reklamation stellt die K&K Prüfservice GmbH dem Kunden einen anderen geeigneten Mitarbeiter – sofern vorhanden – zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11.2 Die K&K Prüfservice GmbH haftet nicht für Schäden, die ihre Mitarbeiter an Gegenständen verursachen, an oder mit denen sie arbeiten, ebenso wenig für sonstige fahrlässige oder vorsätzliche Schadenszufügung durch die Mitarbeiter. Sofern Sachen oder Personen durch die K&K Prüfservice GmbH-Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit für den Kunden zu Schaden kommen, hat der Kunde die K&K Prüfservice GmbH von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.
12. WEBAUFTRITT UND WEBSITE (WWW.KKPRUEFSERVICE.DE)
12.1.1 Die K&K Prüfservice GmbH ist stets bemüht, möglichst genaue und zuverlässige Informationen auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Die K&K Prüfservice GmbH übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller veröffentlichten Informationen. Jegliche Haftung für den Fall von Irrtümern oder Auslassungen auf ihrer Webseite wird ausgeschlossen.
12.2 Copyright Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, Werke und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, der Wiedergabe in Medien oder öffentlichen Lesungen, auszugsweise oder im Ganzen ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten!
12.3 Bildnachweis Bei den Fotos, die auf dieser Website verwendet werden, handelt es sich um eigene Bilder oder Bilder, deren Autoren der K&K Prüfservice GmbH das ausdrückliche Nutzungsrecht gewährt haben. Es werden auch erworbene Bilder der Webseite www.shutterstock.com verwendet.
12.4 Genderhinweis Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf dieser Website an einigen Stellen die männliche Form bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
13. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
13.1 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes der K&K Prüfservice GmbH zuständig.
13.2 Für das Vertragsverhältnis und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.