DIN VDE 0701-0702 · DGUV Vorschrift 3
Leiter & Tritte
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, die in nahezu jedem Betrieb im Einsatz sind – ob als Anlegeleiter, Stehleiter oder Tritt. Anders als bei elektrischen Anlagen handelt es sich hier um eine mechanische Sicherheitsprüfung.
Wieso wird geprüft?
Leitern und Tritte unterliegen mechanischem Verschleiß – Gelenke lockern sich, Sprossen können sich verformen, Füße und Beschläge (Metallteile wie Scharniere und Verbindungsstücke) nutzen sich ab.
Die regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass das Arbeitsmittel weiterhin sicher genutzt werden kann, und ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfung ist unabhängig von Ihrer elektrischen Prüfung nach DGUV V3 – Leitern und Tritte werden nach eigenen Vorschriften geprüft.
Prüftiefe
Wir prüfen jede Leiter und jeden Tritt auf mechanische Unversehrtheit – Standfestigkeit, Zustand von Gelenken, Sprossen, Füßen und Beschlägen sowie Vollständigkeit und Lesbarkeit der Kennzeichnung. Beschädigte oder verschlissene Arbeitsmittel werden dokumentiert und zur Aussonderung empfohlen.
Prüffristen
Die Prüffrist richtet sich nach der Betriebssicherheitsverordnung und der individuellen Gefährdungsbeurteilung – abhängig von Nutzungshäufigkeit und Einsatzumgebung.
Fragen zur Prüfung Ihrer Leitern & Tritte?