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Freiwillige Zusatzleistung · ergänzend zu DGUV Vorschrift 3

Wartungen elektrischer Anlagen

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung bieten wir eine freiwillige, jährliche Wartung Ihrer elektrischen Anlagen an – eine sinnvolle Ergänzung, keine Pflichtleistung.

 

Wieso lohnt sich das?

Wer seine Anlage regelmäßig warten lässt, reduziert das Risiko ungeplanter Ausfälle und verlängert oft die Lebensdauer von Anlagenteilen. Zudem lässt sich bei sauber eingehaltenem Wartungs- und Prüfintervall die Prüftiefe einzelner Prüfschritte in Abstimmung mit unseren Technikern anpassen – die gesetzliche Prüfpflicht und deren Frist bleiben davon unberührt.


Was ist der Unterschied zur Prüfung?

 Pflicht

Prüfung nach DGUV V3
  • Gesetzlich vorgeschrieben
  • Feste Prüfintervalle
  • Vollständige Prüftiefe
  • Rechtssicherheit im Vordergrund

Freiwillig

Wartung
  • Zusätzliche, freiwillige Leistung
  • Orientiert an Herstellerempfehlung
  • Stichprobenartig – reicht zur frühzeitigen Erkennung von Verschleiß
  • Vorbeugung im Vordergrund

Fragen zur jährlichen Wartung Ihrer Anlage?

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