DGUV Information 203-070 / DIN VDE 0105-100
Prüfintervalle
Wie oft eine Prüfung fällig ist, hängt vom Prüfgegenstand und seiner Nutzungsumgebung ab. Hier finden Sie unsere Intervalle im Überblick.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Eingeteilt nach Gefahrenklassen
Bürogeräte werden selten bewegt, bleiben trocken und werden meist von einer Person sorgsam behandelt. Die mechanische und klimatische Belastung ist gering, daher reicht ein zweijähriges Prüfintervall aus.
Geräte in Produktion und Lager werden häufig bewegt, sind Stößen, Staub und teils rauen Umgebungsbedingungen ausgesetzt. Die höhere mechanische Belastung erfordert ein jährliches Prüfintervall.
In Küchen- und Sanitärbereichen sind Geräte regelmäßig Feuchtigkeit, Reinigungsmitteln und Temperaturwechseln ausgesetzt. Diese Beanspruchung beschleunigt Verschleiß, weshalb hier jährlich geprüft wird.
Laborgeräte stehen häufig im Kontakt mit Chemikalien, Feuchtigkeit oder besonderen elektrischen Anforderungen. Aufgrund dieser erhöhten Beanspruchung gilt auch hier ein jährliches Prüfintervall.
Geräte in öffentlich zugänglichen Bereichen werden von wechselnden, oft fachfremden Personen genutzt – das Risiko unsachgemäßer Handhabung ist deutlich höher. Deshalb ist hier ein jährliches Prüfintervall vorgesehen.
Diese Einteilung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Information 203-070 und wurde von uns für eine übersichtliche Zuordnung zusammengefasst.
Ortsfeste elektrische Anlagen
Regelintervall mit Anpassung nach Mängelgrad
Die Regelprüffrist für ortsfeste elektrische Anlagen liegt bei 4 Jahren. Werden bei einer Prüfung Mängel festgestellt, verkürzt sich das Intervall abhängig vom festgestellten Mängelgrad (wie schwerwiegend ein festgestellter Mangel ist) – je gravierender die Mängel, desto kürzer die nächste Prüffrist.
Wir passen unsere Prüffristen fortlaufend an die jeweils aktuellen Vorgaben an und halten sie stets auf dem neuesten Stand.
Ausnahme
Außenbereich & tägliche Laiennutzung (z.B. Ladesäulen):
Anlagen im Außenbereich oder mit täglicher Nutzung durch fachfremde Personen sind grundsätzlich jährlich zu prüfen. Witterungseinflüsse und der direkte, ungeschulte Zugriff erfordern von Anfang an ein engmaschigeres Intervall.
Unsicher, welches Intervall für Ihre Anlage gilt?